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ISG 2025: Neue Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen und IT-Dienstleister
Das neue Informationssicherheitsgesetz (ISG) betrifft ab 2025 nicht nur Bundesbehörden, sondern auch kritische Infrastrukturen (z. B. Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr) sowie IT-Dienstleister mit Bundesaufträgen. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der Schweiz zu stärken und einheitliche Standards für den Schutz sensibler Informationen zu schaffen.
Wichtige Änderungen:
Meldepflicht für Cyberangriffe: Ab dem 1. April 2025 müssen Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gemeldet werden.
Verpflichtung zum Risikomanagement und Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Vertragliche Absicherung: Auch Dritte, die mit betroffenen Organisationen zusammenarbeiten, müssen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Warum jetzt handeln?
Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um rechtzeitig compliant zu sein und Sanktionen zu vermeiden.
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